Die Wohnungsnot hat den Mittelstand erreicht. Eine Kehrtwende ist nicht absehbar. Die vier Initiativen bringen mehr Schutz für MieterInnen und helfen, den Trend eines stetig stärkeren Mietzinsanstieges zu brechen. Gegen unrechtmässige Mieterhöhungen bei Mieterwechsel kann sich nur wehren, wer die vorherige Miete kennt. Die Initiative Mieterschutz beim Einzug verpflichtet EigentümerInnen, diese von Vornherein und nicht erst auf Nachfrage offenzulegen. Die Initiative Mieterschutz am Gericht sorgt für gleich lange Spiesse: Maximal 500 Franken Gerichtsgebühren plus eigene Verteidigungskosten soll der Gang ans Gericht noch kosten. So ist der Aufwand für beide Seiten im Vorfeld des Verfahrens abschätzbar.