Ökologisch sinnvolle Renovationen und Umbauten im Sinn der Mieterinnen und Mieter sind möglich. Sie widersprechen überhaupt nicht der Forderung der Wohnschutzinitiative, die unter anderem auch die befristete Einführung einer Bewilligungspflicht verbunden mit Mietzinskontrolle bei Renovation und Umbau sowie Abbruch von bezahlbaren Mietwohnungen vorsieht. Unökologisch ist demgegenüber die Energiemenge, die für Herstellung, Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung bei unnötigen Luxussanierungen und Neubauten benötigt wird. So kann bezahlbarer Wohnraum erhalten bleiben.