«Menschenrechte und Menschenwürde sind seit je wichtig für die praktische anwaltliche und juristische Arbeit. Dies gilt auch in den Bereichen Mieten und Wohnen. Über allem steht eine längst fällige Konkretisierung des ‚Rechts auf Menschenwürde‘, indem das damit eng verbundene ‚Recht auf Wohnen‘ in unserer Kantonsverfassung verankert werden soll. Es muss einem nicht jedes Detail der vier Initiativtexte vollständig richtig erscheinen, doch die Zielrichtung stimmt, die Bedürfnisse sind ausgewiesen, und die notwendigen Schranken sind eingebaut. Deswegen: Alle ermuntern, ‚4 x JA !‘ zu stimmen.»