«Das Recht bietet angemessene Lösungen. Doch der Zugang muss allen möglich sein. Wer über der Schwelle der ‚unentgeltlichen Rechtspflege‘ liegt, kann in Nöten sein. Die Gerichtskosten in Mietsachen zu limitieren erscheint mir daher vernünftig. Ebenso unterstütze ich aus sozialen Gründen die Idee, dass jede Partei ihre eigenen anwaltlichen Kosten trägt. Denn ein positiv ausgehendes Schlichtungsverfahren kann ins Negative kippen, wenn die robustere Partei den Weg ans Gericht forciert, während die schwächere Partei wegen Tausender Franken Kostenrisiken klein beigeben muss. ‚Mieterschutz am Gericht‘ als Teil des Gesamtpakets 4 x JA erscheint mir daher anständig und gerecht und unterstützenswert.»