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Persönlichkeiten

Was bedeutet Ihnen Ihre Wohnung? ‘Heimat’, antwortete mir auf diese Frage eine gute Bekannte. Wohnen ist unbestritten ein Grundbedürfnis. Und doch wird vielen das Wohnen schwer gemacht. In der Schweiz ist der Schutz der Mieterinnen und Mieter ungenügend. Im Bundesparlament gibt es Bestrebungen, den Mieterschutz herunterzuschrauben und Angebot und Nachfrage dem Markt zu überlassen, auf dem der Stärkere die Regeln bestimmt. Solche Bestrebungen gibt es auch in Basel-Stadt. Da kommen die vier kantonalen Wohninitiativen zum Mietrecht und zum Wohnschutz gerade zur richtigen Zeit. Nutzen wir die einmalige Gelegenheit, die Basis für eine faire und aktive Wohnpolitik zu legen. Nutzen wir die Chance, die Mieter/ innen und die Vermieter einander näher zu bringen. In unserer kantonalen Verfassung sind über zwanzig Grundrechte garantiert. Leider fehlt das Recht auf Wohnen. Diese Lücke können wir nun schliessen. Schlagen wir vier Nägel für bezahlbare Wohnungen ein und stimmen 4 x JA !
Dr. Remo Gysin
Ehemaliger Nationalrat SP BS und Regierungsrat
Die Wohnschutzinitiative stützt und fördert eine soziale und solidarische Gesellschaft. Sie schafft Chancen für bessere Lebensqualität für alle. Neu soll der Kanton bestehenden bezahlbaren Wohnraum in allen Quartieren erhalten. Seine besondere Sorge soll älteren und langjährigen Mietparteien gelten. Heute werden immer wieder langjährige, vielfach ältere Mietparteien rausgekündigt, weil neue Mieter/innen mehr Rendite garantieren. Hier soll der Kanton bei Wohnungsnot (unter 1,5 Prozent Leerwohnungsbestand) mit sanften Massnahmen lenkend unterstützen. Gedacht ist etwa an Bewilligungspflicht und Mietzinskontrolle bei Renovation, Umbau oder Abbruch von bezahlbaren Mietwohnungen. Sie sollen die herrschende Goldgräberstimmung dämpfen. Solchen Schutz gab es schon mal und hatte sich damals bewährt. Das Bundesgericht erlaubt es den Kantonen. Faire Vermieter/innen werden gestärkt, sie haben nichts zu fürchten. Bei Sanierungen kann, dank der Initiative, mit Haus- und Wohnsubstanz wieder sorgfältig umgegangen werden. Die Quartiere werden energetisch sinnvoll und sozial verträglich entwickelt – zusammen mit der Wohnbevölkerung, anstatt gegen sie.
Heidi Mück
Alt-Grossrätin BastA!, Geschäftsführerin Fachfrauen Umwelt
Wer umweltbewusst ist, kann und muss jetzt aktiv werden, egal ob auf der Mieter- oder der Vermieterseite. Ökologisch sanieren und bezahlbar wohnen widersprechen sich nicht. Viel zu oft wird das Geld in unnötige Luxus- oder Ab-Stange-Sanierungen gesteckt. Denn Häuser sind heute sehr begehrte Renditeobjekte. Investoren bieten inzwischen enorme Preise in Basel. Der Run auf die Immobilien ist so gross wie wohl noch nie zuvor. Und natürlich wollen diese Investoren dann Profit sehen. Das treibt die Mietpreise in die Höhe. In solchen Zeiten muss die Bevölkerung Gegensteuer geben und dafür sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter nicht unter die Räder kommen und die Wohnkosten nicht explodieren. Mit der im 4 x JA-Paket enthaltenen Wohnschutzinitiative kann der Kanton die Erneuerung verbindlich so steuern, dass ungenügende Sanierungen zurückgedämmt werden. Umgekehrt unterstützt er dann qualitativ gute Sanierungen zu bezahlbaren Preisen. Für mehr Lebensqualität.
Beat Jans
Nationalrat und Umweltwissenschaftler
Das Recht bietet angemessene Lösungen an für Lebensfragen und Konflikte, und es ist eine wunderbare Aufgabe, es am Gericht konkret umzusetzen und den Betroffenen weiterzuhelfen. Doch der Zugang zu den Gerichten muss niederschwellig und für alle möglich sein, die darauf angewiesen sind. Wohl ist die so genannte Unentgeltliche Rechtspflege eine gute Sache. Doch wer eine Einkommenssituation über dieser Schwelle hat, kann in Nöten sein. Eine Limitierung der Gerichtskosten in Mietsachen erscheint mir daher vernünftig. Ebenso unterstütze ich aus sozialen Gründen die Idee der Initiative, dass vor den Gerichtsschranken jede Partei ihre eigenen anwaltlichen Kosten trägt. Wer in einem mietrechtlichen Verfahren ist, sei es als Klagpartei, sei es als beklagte Partei, wird heute unter Umständen durch das hohe Kostenrisiko des Gegenanwalts davon abgehalten, das eigene Recht am Gericht zu suchen. Solche Kostenrisiken können dazu führen, dass ein positiver Ausgang des Schlichtungsverfahrens ins Negative kippt: Die robustere der beiden Parteien forciert den Weg ans Gericht, während die schwächere Partei klein beigeben muss, weil mehrere Tausend Franken gegenanwaltliche Kosten nicht von vorneherein auszuschliessen sind. Deswegen erscheint mir die Initiative Mieterschutz am Gericht als Teil des Gesamtpakets 4 x JA anständig und gerecht und unterstützenswert.
Dr. Andreas Heierli
Alt Gerichtspräsident am Zivilgericht BS
Viele, die hier zur Miete wohnen, sind auf die Verbesserungen der jetzt laufenden grossen Miet-Wohnschutz-Abstimmung angewiesen. Sie leiden unter der heutigen Wohnungsnot. Auch in der Nachkriegszeit, ab 1945, herrschte Wohnungsnot in Basel. Zahlreiche unserer Wohngenossenschaften wurden damals gegründet. Staatliche Hilfe war gefragt und nötig, um 7’000 neue Genossenschaftswohnungen zu bauen, die heute noch bestehen. Bürgerlich gesinnte Grossräte und Politiker halfen damals tatkräftig mit, die Wohnungen bereitzustellen. Der hohe Wert des Genossenschaftsgedankens hat seit damals und bis heute nicht geändert. Was aber heute womöglich anders ist: Die Solidarität mit den übrigen Teilen der Wohnbevölkerung ist weniger ausgeprägt. Lassen wir uns nicht auseinanderdividieren! Die Genossenschaftsbewegung in Basel und Riehen soll nicht nur Bestand haben, sondern auch weiterentwickelt werden. Ziehen wir am selben Strick. Und seien wir mit allen weiteren Mietparteien ausserhalb der Genossenschaften solidarisch – und stimmen wir 4 x JA!
Jörg Vitelli
Präsident Genossenschaft für Wohnen und Arbeiten (GEWONA NORD-WEST)
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