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Von A bis Z

In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten zu unseren Initiativen.

1. Betrifft „Recht auf Wohnen“ nicht nur ganz wenige?

Wohnungsnot und Obdachlosigkeit sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Im Grunde kann es jede und jeden treffen, wenn unglückliche Umstände sich häufen. Viel ehrenwerte Arbeit wird dort geleistet, wo die Initiative entstanden ist, nämlich im sozialarbeiterischen Bereich.

 

 

 

2. Bringt die Wohnschutzinitiative eine Art kantonalen Kündigungsschutz?

Kündigungsschutz ist Bundesrecht. Die Wohnschutzinitiative setzt an einem anderen Ort an: Sie will die bestehenden Quartierstrukturen soweit schützen, dass zwar Sanierungen und Erneuerungen grundsätzlich möglich sind, aber nicht aus reinem Renditedenken. Die Initiative ermöglicht schonungsvollen Umgang mit dem «Habitat», also auch der Bausubstanz, was eine dämpfende Wirkung haben wird und beim Wohnen wieder Ruhe in die Stadt bringt.

 

3. Eine gleichartige Gerichtsschutzinitiative gab es schon vor fünf Jahren – wieso kommt sie jetzt erneut?

Die Stadt Basel hat damals mehrheitlich „Ja“ gesagt zum Gerichtsschutz. Doch für den ganzen Kanton reichte es knapp nicht. Von Gerichtsseite hörten wir damals, die Arbeit der Gerichte seien etwas Geld wert, wenn schon, solle man die Kostenrisiken bei den Gegenanwälten überprüfen. Genau dies taten wir und kamen zum Schluss, dass jede Partei ihre eigenen Kosten tragen könne, um so die Kosten- und Schuldenfalle zu vermeiden. Eine prima Idee.

4. „Einziehen und dann als erstes schon beim Vermieter vorstellig werden“ – ist das alles comme-il-faut?

Genau das soll künftig gar nicht mehr nötig sein, mit unserer Initiative „Mieterschutz beim Einzug“ soll der frühere Preis der Wohnung automatisch mitgeliefert werden.

5. Erhalten Ältere überhaupt noch einen Mietvertrag, wenn der Vermieter sie nicht rauskünden kann?

Für den fairen Vermieter stellt sich diese Frage überhaupt nicht. Er hat auch überhaupt nichts zu befürchten. Denn er trifft Lösungen, die mit seinen besten Kund/innen und auch mit der Situation in den Quartieren harmonieren. Nur wer die eigene Rendite über alles stellt, springt mit seinen besten Kund/innen so um und stellt die langjährigen Mietparteien telquel auf die Strasse; der faire Vermieter tut dies nicht!

6. Geht es um eine reine „Lex Mittelstand“?

Auch wer wenig begütert ist und grundsätzlich auf UP Anspruch hat, hat heute noch immer hohe Risiken zu tragen. Die Gegenanwaltskosten gehen stets zulasten jener Person, der die unentgeltliche Prozessführung bewilligt wird. Auch für wenig Begüterte ist heute daher trotz UP das Risiko viel zu hoch, wegen des Gegenanwalts in die Schuldenspirale zu geraten.

7. Geht es um mehr als ein paar Franken?

Nein, es sind in der Praxis Riesenbeträge an intransparenten Aufschlägen anlässlich von Wohnungswechseln, darum steigen die Mieten stetig trotz rückläufiger Teuerng

8. Haben bei Annahme von „Recht auf Wohnen“ alle einen Rechtsanspruch auf Wohnen im Stadtkanton?

Es ist ein rein symbolischer Zusatz zur Verfassung, der in einem sozialen Staat dringend nötig ist. Wie dieser Zusatz dann aber konkret in ein Gesetz umgeformt wird, darüber wird man in unserem Stadtkanton intensiv diskutieren können. Alle Meinungen werden dann zum Zuge kommen, damit zum Schluss eine ausgewogene Lösung gefunden wird.

 

9. Ist „Verdichtung“ richtig oder falsch?

Verdichtung ist wichtig, um mden zunehmenden Landverbrauch und die Zersiedelung zu stoppen. Entscheidend ist dafür aber nicht die bauliche Dichte, sondern wieviel Personen in einem bestimmten Gebiet wohnen. Es hilft nichts, wenn mehr Wohnfläche gebaut wird, auf der dann weniger Menschen leben. Genau das ist jedoch die Realität bei Neubauten. Der Flächenverbrauch pro Person bei Neubauten liegt deutlich höher als bei Altbauten. In Basel waren es 41m2 bis 2000, seither sind es 49m2 – eine Zunahme von rund 20 Prozent.

 

10. „Mehr ökologische Sanierungen dank Wohnschutz“ – kann 4 x JA dieses Versprechen halten?

Die Wohnschutzinitiative erlaubt in Zeiten von Wohnungsnot eine soziale Bewilligungspflicht. Darauf können sich jene Vermieter/innen stützen, die ökologisch sanieren und dies sozial abfedern möchten. Sozial sanierende Vermieter sollen also auf einfachem Weg unterstützt werden. Umgekehrt sollen rein Rendite-getrieben Vermieter/innen ihr grünes Deckmäntelchen ablegen müssen. 4 x JA erlaubt der Politik von Rechts bis Links, eine gute und solide Basis für ökologische Sanierungen dank Wohnschutz zu finden.

 

 

11. Neue Formulare, noch mehr Bürokratie?

Keine Bürokratie, absolut nicht. Die Formulare sind schon vorhanden, sie entsprechen jenen für Mietzinsaufschläge, welche den Vermietern bestens bekannt sind und welche mit den heutigen Softwareprogrammen in 20 Sekunden ausgefüllt sind. Niemandem käme es in den Sinn, das altbewährte Formular für Aufschläge oder für Kündigungen abzuschaffen oder dies als Bürokratie zu bezeichnen. Vertrauen ist gut, Formulare unterstützen den sorgfältigen Vermieter und outen den unsorgfältigen Vermieter.

12. Reicht die Unentgeltliche Prozessführung nicht?

Dies ist eine gute Einrichtung. Aber davon hat der Mittelstand  nichts. Wer ein Einkommen nur schon einige Franken über der tiefen UP-Limite aufweist, muss das Risiko der Gerichtskosten voll und ganz selber übernehmen. So fällt der Mittelstand heute zwischen Stuhl und Bank.

13. Schützt die Wohnschutzinitiative lediglich ältere Mietparteien?

Sie hilft allen, die in Basel wohnen und hier wohnen bleiben wollen. Wer jung ist und in der angestammten Wohnung älter wird, erhält mehr Sicherheit als heute, im angestammten Quartier bleiben zu können, und ist faktisch auch besser geschützt vor wilder Sanierungstätigkeit mit anschliessenden Mietzinsspiralen oder gar der Massenkündigung.

14. Sind Neubauten nicht ökologischer als Altbauten?

Wo intakte Küchen und Bäder herausgerissen werden, wird weder sozial noch ökologisch gebaut. Dies gilt sowohl für Abbrüche als auch für unnötige Luxussanierungen. Es muss sorgfältiger mit der Bausubstanz umgegangen werden. Die Wohnschutzinitiative sorgt dafür, dass bessere Sanierungen erleichtert und schlechtere zurückgedämmt werden.

15. Skeptiker sagen, „Recht auf Wohnen“ sei weltfremd, sowas kennt Basel doch gar nicht!?

Bereits einmal haben sich Basel und Riehen in einer Abstimmung zugunsten von „Recht auf Wohnen“ ausgesprochen. Im Jahr 1970 gab es in einer eidgenössischen Abstimmung eine sehr grosse Mehrheit dafür. Leider wurde BS damals von der Restschweiz überstimmt. Deshalb ist es jetzt höchste Zeit, auf kantonaler Ebene ein solches Recht zu erwähnen.

 

16. Soll der Vermieter nicht frei sein, beim Einzug höhere Mieten zu verlangen?

Darüber lässt sich streiten, aber darum geht es hier nicht. Es geht nur darum, dass er Mietzins-Aufschläge sauber deklariert und nicht verheimlicht. Jede einziehende Mietpartei könnte theoretisch bei der ausgezogenen Mietpartei nachfragen, aber das ist unrealistisch und auch unnötig, denn der Vermieter kennt ja die alten und neuen Mietzinse. Er benötigt nicht mehr als 20 Sekunden, dies der einziehenden Mietpartei per Formular mitzuteilen.

17. Tönen „Bewilligungspflicht“ und „Mietzinskontrolle“ nicht nach Bürokratie?

Beides ist massvoll und, verglichen mit dem heutigen Fuhrwerken der zunehmenden Zahl Rendite-getriebener Eigentümer, völlig harmlos. Ökologisch und sozial sinnvolle Sanierungen werden künftig ganz einfach und unbürokratisch schnell bewilligt werden können, während es die «Geld-Sanierungen» zurecht schwerer haben sollen. Und Mietzinskontrolle ist dann ein Thema, wenn die Dreistigkeit auf dem Wohnungsmarkt trotz Annahme der Verfassungsbestimmung nicht aufhört. Aber auch da gilt: Der faire Vermieter hat absolut nichts zu befürchten.

18. Was haben der Basler Mieterverband und „Recht auf Wohnen“ miteinander zu tun?

Es ist ein Kernthema der Mieterbewegung, dass alle ein Dach über dem Kopf haben und es sich auch leisten können. Der MV Basel vertritt alle Bevölkerungsschichten und erlebt in seinen Rechtsberatungen immer häufiger, dass jemand mit zuvor gutem Einkommen unverschuldet in eine Abwärtsspirale gerät. Die Grenzen sind fliessend, und man muss engagiert gegen solch schleichende Formen von Ausgrenzung wehren. Deshalb hat der MV Basel damals auch über 600 Unterschriften mit gesammelt.

19. Werden Nörgler und Behördenhasser eine Plattform erhalten?

Zum Gericht zu gehen ist nie lustig, auch mit vermindertem Kostenrisiko nicht. Üblicherweise geht man nur vor Gericht, wenn das eigene Anliegen berechtigt scheint und ein ernsthafter Konflikt dahinter steckt, der auch mit Hilfe des Basler Mieterverbands und einer Mietschlichtungsverhandlung nicht zu lösen ist. Für die krassen Fälle hätten wir übrigens im Gesetz ja noch die Möglichkeit, dennoch Kosten zu verlangen. Es ist also alles gut abgesichert.

 

20. Werden unsere Quartiere „eingefroren“ und zu einem „Ballenberg“?

Sanierungen sind selbstverständlich weiterhin möglich und erwünscht. Stadtentwicklung soll in den Quartieren und Quartierteilen aber massvoll und zurückhaltend angegangen werden. Sinnvoller als Abriss und Neubau oder Totalsanierung mit Massenkündigung und Veränderung der Grundrisse ist die Entwicklung von Transformations-Arealen sowie Aufstockungen und Abauten mit sorgfältiger Sanierung des Bestands ohne Verdrängung der bestehenden Bewohner/innen.

 

21. Wieso soll denn der Vermieter einer neu einziehenden Mietpartei freiwillig sagen, was die ausziehende Mietpartei dafür monatlich bezahlt hat?

Was wir verlangen entspricht den Preisanschreibe- und Deklarationspflichten in Coop, Migros oder Aldi. Wir alle erwarten zu Recht, dass auf der Coop-Ware steht, was sie kostet, woher sie kommt, welches der Preis von hundert Gramm ist oder ob sie aufgeschlagen hat. Geheimnistuerei des Vermieters entspricht einfach nicht mehr den heutigen Standards im städtischen Leben.

22. Wirft man den Basler Gerichten vor, parteilich zu sein?

Es geht bloss um die heute zu grossen Kostenrisiken vor einer Gerichtsverhandlung. Wer zum eigenen Recht kommen will, muss heute mit Tausenden Franken an Kosten des Gegenanwalts rechnen sowie mit Hunderten Franken Gerichtsgebühren. Die meisten Mietparteien können diese Risiken im Voraus nicht übernehmen. Sie werden damit von der Gerechtigkeit ausgeschlossen, wenn man ihnen das Risiko der Tragung der Gegenanwaltskosten nicht abnimmt.

23. Wo ist „Mieterschutz beim Einzug“ rechtlich eingeordnet?

Rechtlich handelt es sich um eine Ergänzung des betreffenden kantonalen Einführungsgesetzes, die bereits im Bundesrecht sogar ausdrücklich schon vorgespurt ist. Die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten muss lediglich ihr Formular für Mietzinserhöhungen und Kündigungen um den Aspekt des Anfangsmietzinses ergänzen.

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